Instandhaltungsnachweis ...
... diesen Service bieten wir REGIONAL an !
Ihre Sicherheit ist uns immer wichtig !
- Ein Feuerlöscher, der im Ernstfall nicht funktioniert, kann lebensgefährlich sein !
- Alle Feuerlöscher müssen grundsätzlich alle 2 Jahre überprüft und entsprechend den Prüfvorschriften des Geräteherstellers gewartet werden.
- Diese Prüfungen und Inspektionen sind aus Sicherheitsgründen gesetzlich vorgeschrieben und dürfen nur von 'befähigten Sachkundigen' durchgeführt werden.
- HINWEIS => Der Prüfer kommt nie unangemeldet und steht plötzlich bei Ihnen vor der Tür. Es wird stets vorab ein Termin mit Ihnen vereinbart. Lassen Sie sich deshalb bitte immer eine gültige Legitimation zeigen !
Verordnungen / Vorschriften ...
- Lt. den geltenden ordnungsbehördlichen Verordnungen über Feuerlöschgeräte und Feuerlöschmittel, den Unfallverhütungsvorschriften, den DIN-Vorschriften und sonstigen Feuerschutzbestimmungen, müssen Feuerlöscher in einem regel- mäßigen Zeitraum auf ihre Einsatzbereitschaft geprüft und gewartet werden (mindestens alle 2 Jahre).
- Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (BGE) informiert: Merkblatt M 35 / Ausgabe 09.2006 "Feuerlöscher" ... detaillierte Informationen [274 KB]
- Feuerlöscherpflicht für Unternehmer... weitere Details [34 KB]
Wartung / Inspektion / Instandhaltung ...
Diesen SERVICE bieten wir derzeit regional an.
- -> Tragbare Feuerlöscher - Teil 4 / Instandhaltung = DIN 14406-4:2009-09 (D) (kostenpflichtiger Download über den Verlag : www.beuth.de)
- Wartung / wichtige Kundendienst-Infos ... weiterlesen [48 KB] .
- Wartungsintervalle (Prüffristen) von Brandschutzeinrichtungen ... weiterlesen [37 KB] .
- Prüffrist von neuen Feuerlöschgeräten lt. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) .... Änderung ab 2006 ... weiterlesen [44 KB] .
- Wenn Sie ein kostenloses ANGEBOT über die Wartung benötigen, senden Sie einfach eine kurze E-Mail (mit den entsprechenden Angaben) an
- .. info@brandschutz-isermann.de.
- Wir werden uns dann schnellstens mit Ihnen in Verbindung setzen.







