INFO-SERVICE: Ölbindemittel-Richtlinie ...
- Bei der Bekämpfung von Ölverschmutzungen sind Ölbindemittel unverzichtbar.
- Deshalb hat das Bundesinnenministerium eine Ölbindemittel-Richtlinie veröffentlicht, in der bestimmte Eignungskriterien festgelegt und in drei Kategorien eingeteilt wurden =
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- Typ I - Ölbindemittel mit besonderer Eignung für den Einsatz auf Gewässern. Die Anforderungen an die Ölaufnahmefähigkeit und an die Schwimmfähigkeit der Ölbindemittel auch auf stark bewegten Gewässern und bei längerer Verweilzeit der Ölbindemittel auf dem Wasser sind hier besonders hoch.
- Typ II - Ölbindemittel für den allgemeinen Einsatz auf dem Land und kleineren Gewässern.
- Typ III - Ölbindemittel für besondere Bedarfsfälle, insbesondere in Gewerbe und Industrie. Diese Ölbindemittel müssen nicht wasserabweisend sein. Die Eignung von Ölbindemitteln muss durch ein amtliches Prüfzeugnis nachgewiesen sein.
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