"Mittel und Einrichtungen zur ERSTE HILFE" : (§ 5) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Erste Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird.
Zum ERSTE-HILFE MATERIAL zählen Verbandstoffe (*), die so zu lagern sind (vor allem sterile Verbandstoffe), dass sie vor schädigenden Einflüssen, Nässe, Verunreinigungen und hohen Temperaturen geschützt sind. Das ERSTE-HILFE MATERIAL ist bei Ablauf der Verfalldaten zu erneuern.
-----------------------------------
(*) ARZNEIMITTELgehören nicht zur ERSTE HILFE und deshalb auch nicht in Verbandkästen oder Verbandschränke.