Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
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Rechtsgrundlagen ...
- Alle Arbeitsstätten unterliegen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), sowohl in der Großindustrie, im Handwerksbetrieb und Kleinunternehmen, bei allen Freiberuflern oder bei den Kommunen, kirchlichen Einrichtungen sowie im Öffentlichen Dienst. Die grundsätzlichen Anforderungen an die ERSTE HILFE-Einrichtungen und das ERSTE HILFE-Material in Betrieben ergeben sich aus der Unfallverhütungsvorschrift 'Grundsätze der Prävention' BGV A1 (für Länder und Gemeinden gilt GUV VA1).
- BGV A1 UVV § 24
- Jeder Verletzte hat einen Anspruch auf eine ERSTE HILFE und bei jedem Unfall in einem Betrieb muß erforderliche Hilfe gewährleistet sein. Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Unternehmers; denn der Unternehmer hat dafür zu sorgen, das zur ERSTEN HILFE und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel vorhanden sind sowie das erforderliche Personal zur Verfügung steht.
- BGV A1 UVV § 25
- Der Unternehmer hat unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse dafür zu sorgen, dass Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel bereit- gehalten werden.
- SGB VII § 15
- Die Unfallversicherungsträger erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften.
Produkt-Übersicht ...
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