SÖHNGEN® Sanitätsausrüstung
Abb.: Wandklappliege (Ruheraum)
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Arbeitsstätten-Richtlinien
- Gemäß § 31 der Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) und den Forderungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) muss Arbeitnehmerinnen, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Stehen ausüben, sowie werdenden und stillenden Müttern die Möglichkeit gegeben werden, sich auf einer Liege ausruhen zu können.
- In ERSTE-HILFE-Räumen in Betrieben sind gemäß § 38 Abs. 2 der Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) entsprechende Liegen bereitzuhalten.
- Die Gestaltung und Ausstattung von Erste-Hilfe-Räumen, Sanitätsräumen oder vergleichbaren Einrichtungen wird geregelt
- ~ gemäß § 38 Abs. 2 der Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)
- ~ bzw. § 6 Abs. 4 der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)
- ~ sowie in weiteren berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
- Quelle: SÖHNGEN®-Katalog 2011/12
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